Inkassotarife für die Schweiz
Auf eingebrachten Beträgen wird das folgende Honorar berechnet:
Forderungen bis Fr. 1'000.00 = 10 %
Forderungen von Fr. 1’001.00 bis Fr. 10'000.00 = 9 %
Forderungen von Fr. 10'001.00 bis Fr. 20'000.00 = 8 %
Forderungen von Fr. 20'001.00 bis Fr. 40'000.00 = 7 %
Forderungen von Fr. 40'001.00 bis Fr. 75'000.00 = 6 %
Forderungen von Fr. 75'001.00 bis Fr. 200'000.00 = 5 %
Forderungen über Fr. 200'001.00 = 4 %
Auf Pfändungs-Verlustscheinen, die nicht durch unser Büro erwirkt worden sind, beträgt die Provision 25 %, auf Konkurs-Verlustscheinen 40 % der eingebrachten Beträge.
Nicht gedeckte Barauslagen & Arbeitsaufwand sind sowohl im Erfolgs- als auch im Nichterfolgsfall durch den/die Auftraggeber/in zu begleichen.
Wir machen auch international Forderungen geltend. Für die Kosten von Inkassomassnahmen im Ausland wollen Sie sich bitte mit uns in Verbindung setzen.
Informationen
Handelsauskünfte sind ab Fr. 120.00 erhältlich. Mehrkosten je nach Land, Kanton, Gemeinde, Umfang und Dringlichkeit der gewünschten Informationen.
9/2006, Änderungen vorbehalten
