Ihr InkassobĂ¼ro
in Thun
Forderungsmanagement – konsequent fĂ¼r Ihre ausstehenden Guthaben
Wer seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen will, hat in der heutigen Zeit leichtes Spiel. Politik, Justiz und Behörden haben den Schuldnerschutz laufend ausgebaut. Zu viele Gläubiger kapitulieren vor den Schwierigkeiten und Kosten, welche das Forderungsinkasso nach sich ziehen kann. Die Schuldner nehmen dies gerne zur Kenntnis, werden entsprechend mehr und immer dreister.
Das Eintreiben schwer einbringbarer Debitorenguthaben erfordert deshalb ein konsequentes, professionelles und hartnäckiges Vorgehen. Wo dies mangels Zeit, geschultem Personal oder auch wegen der persönlichen Nähe zum Schuldner nicht befriedigend gelöst werden kann, stellt sich die Frage nach der Auslagerung der zeitraubenden und unangenehmen Arbeiten zu Spezialisten.
Sie sind richtigerweise nicht bereit, Ihr Guthaben einfach abzuschreiben.
Ăœber uns
Der Ursprung unseres BĂ¼ros geht auf das Jahr 1929 zurĂ¼ck; 1957 ist es durch Rudolf Hirt-Urfer (1929 – 2015) Ă¼bernommen und Ă¼ber 34 Jahre lang als Einzelunternehmung gefĂ¼hrt worden. Mit dem Eintritt der 2. Generation wurde 1991 die Hirt-Urfer AG gegrĂ¼ndet. 2025 wurde Hirt-Urfer AG von dieInkasso AG in Zug Ă¼bernommen.

Wir sind sowohl fĂ¼r kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verschiedenster Branchen als auch fĂ¼r Ă„rzte, Private oder öffentlich-rechtliche Körperschaften tätig; im In- und Ausland. Der Nutzen fĂ¼r die Kundschaft liegt primär bei unseren profunden Kenntnissen der Materie, dem Riecher, zur rechten Zeit am richtigen Ort die Schwächen der Schuldner zu orten sowie der Entschlossenheit, die berechtigten Forderungen gegen alle Widerstände durchzusetzen.

Es ist unsere Philosophie, dass geschuldete Leistungen – ungeachtet der Forderungshöhe –zu begleichen sind. Das ist nicht nur eine Frage der Rechtsgleichheit, sondern auch eine Verpflichtung gegenĂ¼ber jenen Kunden, welche Ihre Rechnungen ordnungsgemäss bezahlen.
Wie wir vorgehen
Ab unbenĂ¼tzt verstrichener Zahlungsfrist einer zweiten Mahnung mĂ¼ssen Sie davon ausgehen, dass sich die Schuldnerschaft wissentlich der Zahlungspflicht zu entziehen versucht. Wenn allenfalls auch persönliche Gespräche fruchtlos geblieben sind, empfiehlt es sich, keine weitere Zeit zu verlieren und die Pendenz zum Inkasso zu Ă¼bergeben.Ab unbenĂ¼tzt verstrichener Zahlungsfrist einer zweiten Mahnung mĂ¼ssen Sie davon ausgehen, dass sich die Schuldnerschaft wissentlich der Zahlungspflicht zu entziehen versucht. Wenn allenfalls auch persönliche Gespräche fruchtlos geblieben sind, empfiehlt es sich, keine weitere Zeit zu verlieren und die Pendenz zum Inkasso zu Ă¼bergeben.
1) Ăœbergabe an uns
Dies kann ganz bequem via E‒Mail (Akten können Sie als pdf beifĂ¼gen) oder mittels Zustellung der Aktenper Post geschehen. Auf Wunsch oder in komplexen Fällen stehen wir gerne fĂ¼r ein persönliches Gespräch zu Ihrer VerfĂ¼gung.
Als Gläubiger-Vertreter stellen wir mit Sachkenntnis und grossem persönlichen Engagement sicher, dass jeder Fall individuell, zuverlässig und zu angemessenen GebĂ¼hren bearbeitet wird. Dabei legen wir Wert auf den korrekten Umgang gegenĂ¼ber den säumigen Kunden.
Wer sich bereits mit gĂ¼tlichen, geschweige denn rechtlichen Inkassomassnahmen auseinandersetzen musste, weiss um den damit verbundenen Aufwand. Wir konzentrieren uns auf das Wesentliche, halten Ihnen den RĂ¼cken frei und behelligen Sie nur im Zusammenhang mit wichtigen Entscheiden oder Kostenrisiken, welche wir nicht ohne Ihre Zustimmung fällen, respektive leisten wollen.
Wir binden Sie nicht mit Inkassoverträgen oder irgendwelchen Abonnementen an uns, welche Sie möglicherweise gar nie beanspruchen. Sie setzen uns nur dann ein, wenn Sie unsere Dienstleistung benötigen.
2) Keine Kosten bei keinem Erfolg?
Damit lassen wir andere werben, welche erfahrungsgemäss sehr bald zum Schluss gelangen "Man könne leider nichts machen", ...
Wir setzen uns intensiv fĂ¼r gĂ¼tliche Lösungsfindungen ein, setzen rechtliche Inkassomassnahmen hartnäckig und konsequent durch und lassen uns von Störmanövern wie Rechtsvorschlägen oder hohen amtlichen Vorschussforderungen – welche wir in der Regel fĂ¼r unsere Kunden voraus leisten – nicht abschrecken.
Wo eine Mediation zielfĂ¼hrend erscheint, bieten wir Hand dazu. Rechtsbegehren zwecks Beseitigung von Rechtsvorschlägen redigieren wir Ihnen ebenso wie Gesuche um Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten oder Arrestbegehren.
Ebenso vertraut sind uns Massnahmen gegen
  • säumige Mieter einschliesslich fristloser KĂ¼ndigung von Mietverhältnissen
  • Retentionsverfahren bei Gewerbeliegenschaften
Schliesslich stellen wir auch die sorgfältige Beratung im Falle Ihrer Teilnahme an Schlichtungs- oder Gerichts-Verhandlungen sicher.
3) Wir setzen uns fĂ¼r Sie ein
Wenn Sie von Ihrem Inkassobeauftragten zu Recht erwarten, dass er sich voll fĂ¼r Ihre Interessen einsetzt und die Verfahren konsequent durchzieht, empfehlen wir uns als Ihre verlässliche Partnerin. Wo nötig werden wir Ihnen Sachverhalte genau schildern und Ihnen eine Entscheidungsgrundlage liefern können.
Selbst wenn Sie komplexe Fragen haben, können Sie darauf zählen, schnell kompetente Antworten zu erhalten und sich nicht in unendlichen Telefonwarteschlaufen gedulden zu mĂ¼ssen. Die Auslagerung dieser Arbeit muss fĂ¼r Sie einfach, kostengĂ¼nstig und mit hohem Nutzen verbunden sein.
Ăœberblick Ă¼ber unsere Konditionen
FĂ¼r eingebrachte Beträge fĂ¼r zahlfällige Forderungen werden die folgenden Provisionen berechnet.
Inkassotarife
Geschäftsverkehr
Alter der Forderung Prozentsatz
bis 180 Tage nach Rechnungsdatum 10 %
bis 360 Tage nach Rechnungsdatum 15 %
Ă¼ber 360 Tage nach Rechnungsdatum 20 %

Privater Bereich
Auf eingebrachten Beträgen fĂ¼r zahlfällige Forderungen im privaten Bereich (persönliche Darlehen, Guthaben aus Verkäufen etc.) beträgt der Prozentsatz 10 %.
Weitere Forderungen
Auf Pfändungs-Verlustscheinen, die nicht durch unser BĂ¼ro erwirkt worden sind, beläuft sich die Provision 25 %, auf Konkurs-Verlustscheinen 40 % der eingebrachten Beträge.
Weiter machen wir sowohl Forderungen fĂ¼r Gläubiger in der Schweiz gegen Schuldner im Ausland als auch gegen Schuldner in der Schweiz zu Gunsten von Gläubigern aus dem Ausland geltend. FĂ¼r die Kosten solcher Inkassomassnahmen wollen Sie sich bitte mit uns in Verbindung setzen.
Individuelle Provisionsvereinbarungen fĂ¼r hohe Forderungen oder vorhersehbar komplexe Verfahren sind möglich.